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   BGH, 02.06.1976 - IV ZR 80/75   

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https://dejure.org/1976,6250
BGH, 02.06.1976 - IV ZR 80/75 (https://dejure.org/1976,6250)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1976 - IV ZR 80/75 (https://dejure.org/1976,6250)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1976 - IV ZR 80/75 (https://dejure.org/1976,6250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Ehepartners gegen einen anderen Ehepartner nach einseitiger Auszahlung des anderen Ehepartners vom gemeinsamen Sparkonto - Folgen einer Auszahlung aus gemeinsamen Sparkonto zur Tilgung einer gemeinsamen Darlehensschuld - Auswirkungen einer fehlenden ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.06.1971 - VIII ZR 25/70

    Anforderungen an die zügige Erledigung des Rechtsstreits durch Vorbereitung des

    Auszug aus BGH, 02.06.1976 - IV ZR 80/75
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach selbst für einen in der Berufungsbegründung angetretenen Zeugenbeweis ausgesprochen, daß dieser grundsätzlich nicht gemäß § 529 ZPO zurückgewiesen werden darf, wenn es sich nur um einzelne Zeugen zu bestimmten, klar hervortretenden Streitpunkten handelt und die Zeugen noch rechtzeitig durch prozeßleitende Verfügung geladen werden können (BGH LM ZPO § 272 b Nr. 2; NJW 1971, 1564; NJW 1974, 1512; NJW 1975, 1744).
  • BGH, 16.05.1974 - II ZR 36/73

    Inanspruchnahme aus einem Scheck - Erwerb von Eigentum an einem Scheck -

    Auszug aus BGH, 02.06.1976 - IV ZR 80/75
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach selbst für einen in der Berufungsbegründung angetretenen Zeugenbeweis ausgesprochen, daß dieser grundsätzlich nicht gemäß § 529 ZPO zurückgewiesen werden darf, wenn es sich nur um einzelne Zeugen zu bestimmten, klar hervortretenden Streitpunkten handelt und die Zeugen noch rechtzeitig durch prozeßleitende Verfügung geladen werden können (BGH LM ZPO § 272 b Nr. 2; NJW 1971, 1564; NJW 1974, 1512; NJW 1975, 1744).
  • BGH, 26.06.1975 - VII ZR 279/74

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Werkvertrages - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 02.06.1976 - IV ZR 80/75
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach selbst für einen in der Berufungsbegründung angetretenen Zeugenbeweis ausgesprochen, daß dieser grundsätzlich nicht gemäß § 529 ZPO zurückgewiesen werden darf, wenn es sich nur um einzelne Zeugen zu bestimmten, klar hervortretenden Streitpunkten handelt und die Zeugen noch rechtzeitig durch prozeßleitende Verfügung geladen werden können (BGH LM ZPO § 272 b Nr. 2; NJW 1971, 1564; NJW 1974, 1512; NJW 1975, 1744).
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